Urheberrechtsreform verabschiedet

Gestern hat der Bundestag die lange diskutierte Urheberrechtsreform verabschiedet…

Die wichtigsten Änderungen:

  • Die Privatkopie ist weiterhin zulässig, jedoch nur wenn man dafür keinen Kopierschutz umgehen muss. Da es heutzutage aber nahezu keine Medien mehr ohne Kopierschutz gibt ist das für den Ar… Lichtblick: Ein Kopierschutz muss als wirksam gelten damit es illegal ist ihn zu umgehen, dies ist bekanntermaßen zb. bei CSS (DVDs) nicht der Fall. Die Frage ist halt ob die Richter das auch mitbekommen.
  • Keine Bagatell-Klausel: Dadurch kann theoretisch schon das weitergeben von Abandomware wie Duke Nuke 3D auf dem Schulhof vor Gericht gebracht werden. Ich freue mich schon auf Nachrichten wie „Neues Urheberrecht: Gerichte völlig überlastet“.
  • Öffentlichen Bibliotheken, Museen und Archive dürfen ihren Bestand an elektronischen Leseplätzen zur Verfügung stellen. Kopien geschützter Werke dürfen auf Bestellung angefertigt und zum Beispiel per E-Mail versendet werden, wenn der Verlag nicht ein eigenes Online-Angebot zu angemessen Bedingungen bereithält. Die Anzahl der Kopien ist aber an die Anzahl der Exemplare im Bestand geknüpft.

Durch das fehlen einer Bagatellklausel wird quasi das ganze Volk mit gewerblichen Raubkopierern in einen Topf geworfen und kriminalisiert und das beste daran: deutschen Phonoverbände drohen bereits jetzt mit einer Verfassungsklage weil sie den Schutz des Geistigen Eigentums noch nicht als ausreichend empfinden.

Und wieder mal eine politische Entscheidung die vollkommen die Realität ignoriert und in einer kleinen Traumblase erdacht wurde…

Gelesen: 4776 · Heute: 2 · Zuletzt: 22. April 2024

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